Vollmachten / Kosten
Kosten
Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wenn der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten keine anderweitige schriftliche Vereinbarung trifft. Eine Vergütungsvereinbarung schließen wir immer dann, wenn die nach dem RVG entstehenden Gebühren eine angemessene Vergütung in dem gegen Sie gerichteten Ermittlungs- / Strafverfahren angesichts des erheblichen Umfangs und der rechtlichen und in der Sache bestehenden Schwierigkeiten nicht gewährleistet. Nur so kann im Einzelfall eine sachgerechte Verteidigung gewährleistet werden.