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Rechtsanwälte

Vollmachten / Kosten 

  

 

 

 

 

 

 

Kosten

Die Vergütung eines Rechtsanwaltes richtet sich nach dem Rechtsan­waltsvergütungsgesetz (RVG), wenn der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten keine anderweiti­ge schriftliche Vereinbarung trifft. Eine Vergütungsvereinbarung schließen wir immer dann, wenn die nach dem RVG entstehenden Gebühren eine angemessene Vergütung in dem gegen Sie gerichteten Ermittlungs- / Strafverfahren angesichts des erheblichen Umfangs und der rechtlichen und in der Sache bestehenden Schwierigkeiten nicht gewährleistet. Nur so kann im Einzelfall eine sachgerechte Verteidigung gewährleistet werden.

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